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   BVerfG, 02.10.1997 - 1 BvR 1908/97 - 1 BvQ 12/97   

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https://dejure.org/1997,3774
BVerfG, 02.10.1997 - 1 BvR 1908/97 - 1 BvQ 12/97 (https://dejure.org/1997,3774)
BVerfG, Entscheidung vom 02.10.1997 - 1 BvR 1908/97 - 1 BvQ 12/97 (https://dejure.org/1997,3774)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Oktober 1997 - 1 BvR 1908/97 - 1 BvQ 12/97 (https://dejure.org/1997,3774)
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Saturn-Mission

Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, Schutzpflichten;

Hinweis: die Raumsonde Cassini passierte die Erde am 18.8.99 ohne Zwischenfälle

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 975
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 16.12.1983 - 2 BvR 1160/83

    Nachrüstung

    Auszug aus BVerfG, 02.10.1997 - 1 BvR 1908/97
    Denn dabei handelt es sich allenfalls um Akte ausländischer öffentlicher Gewalt, die mit der Verfassungsbeschwerde nicht angegriffen werden können (vgl. BVerfGE 1, 10 [11]; 58, 1 [27]; 66, 39 [56 f.]).

    Bloße Grundrechtsgefährdungen liegen im allgemeinen noch im Vorfeld verfassungsrechtlich erheblicher Grundrechtsbeeinträchtigungen; sie können indes unter bestimmten Voraussetzungen Grundrechtsverletzungen gleichzuachten sein (vgl. BVerfGE 49, 89 [141]; 51, 324 [346 f.]; 66, 39 [58]).

    Dabei kann offenbleiben, ob im vorliegenden Fall die geltend gemachte Grundrechtsgefährdung die Schwelle verfassungsrechtlich unerheblicher Grundrechtsbeeinträchtigungen überschreitet (vgl. BVerfGE 66, 39 [57 f.]; 77, 170 [220]).

  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

    Auszug aus BVerfG, 02.10.1997 - 1 BvR 1908/97
    a) Dem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ist neben dem subjektiven Abwehrrecht gegenüber gezielten staatlichen Eingriffen auch eine Schutzpflicht des Staates und seiner Organe für das geschützte Rechtsgut zu entnehmen, deren Vernachlässigung von den Betroffenen mit der Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden kann (vgl. BVerfGE 77, 170 [214]; 77, 381 [402 f.]; 79, 174 [201 f.]).

    Dabei kann offenbleiben, ob im vorliegenden Fall die geltend gemachte Grundrechtsgefährdung die Schwelle verfassungsrechtlich unerheblicher Grundrechtsbeeinträchtigungen überschreitet (vgl. BVerfGE 66, 39 [57 f.]; 77, 170 [220]).

  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

    Auszug aus BVerfG, 02.10.1997 - 1 BvR 1908/97
    a) Dem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ist neben dem subjektiven Abwehrrecht gegenüber gezielten staatlichen Eingriffen auch eine Schutzpflicht des Staates und seiner Organe für das geschützte Rechtsgut zu entnehmen, deren Vernachlässigung von den Betroffenen mit der Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden kann (vgl. BVerfGE 77, 170 [214]; 77, 381 [402 f.]; 79, 174 [201 f.]).

    Eine Verletzung der Schutzpflicht kann nur festgestellt werden, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen überhaupt nicht getroffen hat oder die getroffenen Maßnahmen entweder gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen, oder erheblich dahinter zurückbleiben (vgl. BVerfGE 56, 54 [81]; 77, 381 [405]; 79, 174 [202]; 85, 191 [212 f.]; 92, 26 [46]).

  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 02.10.1997 - 1 BvR 1908/97
    a) Dem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ist neben dem subjektiven Abwehrrecht gegenüber gezielten staatlichen Eingriffen auch eine Schutzpflicht des Staates und seiner Organe für das geschützte Rechtsgut zu entnehmen, deren Vernachlässigung von den Betroffenen mit der Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden kann (vgl. BVerfGE 77, 170 [214]; 77, 381 [402 f.]; 79, 174 [201 f.]).

    Eine Verletzung der Schutzpflicht kann nur festgestellt werden, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen überhaupt nicht getroffen hat oder die getroffenen Maßnahmen entweder gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen, oder erheblich dahinter zurückbleiben (vgl. BVerfGE 56, 54 [81]; 77, 381 [405]; 79, 174 [202]; 85, 191 [212 f.]; 92, 26 [46]).

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus BVerfG, 02.10.1997 - 1 BvR 1908/97
    Bloße Grundrechtsgefährdungen liegen im allgemeinen noch im Vorfeld verfassungsrechtlich erheblicher Grundrechtsbeeinträchtigungen; sie können indes unter bestimmten Voraussetzungen Grundrechtsverletzungen gleichzuachten sein (vgl. BVerfGE 49, 89 [141]; 51, 324 [346 f.]; 66, 39 [58]).
  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

    Auszug aus BVerfG, 02.10.1997 - 1 BvR 1908/97
    Eine Verletzung der Schutzpflicht kann nur festgestellt werden, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen überhaupt nicht getroffen hat oder die getroffenen Maßnahmen entweder gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen, oder erheblich dahinter zurückbleiben (vgl. BVerfGE 56, 54 [81]; 77, 381 [405]; 79, 174 [202]; 85, 191 [212 f.]; 92, 26 [46]).
  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

    Auszug aus BVerfG, 02.10.1997 - 1 BvR 1908/97
    Eine Verletzung der Schutzpflicht kann nur festgestellt werden, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen überhaupt nicht getroffen hat oder die getroffenen Maßnahmen entweder gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen, oder erheblich dahinter zurückbleiben (vgl. BVerfGE 56, 54 [81]; 77, 381 [405]; 79, 174 [202]; 85, 191 [212 f.]; 92, 26 [46]).
  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78

    Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten

    Auszug aus BVerfG, 02.10.1997 - 1 BvR 1908/97
    Bloße Grundrechtsgefährdungen liegen im allgemeinen noch im Vorfeld verfassungsrechtlich erheblicher Grundrechtsbeeinträchtigungen; sie können indes unter bestimmten Voraussetzungen Grundrechtsverletzungen gleichzuachten sein (vgl. BVerfGE 49, 89 [141]; 51, 324 [346 f.]; 66, 39 [58]).
  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77

    Eurocontrol I

    Auszug aus BVerfG, 02.10.1997 - 1 BvR 1908/97
    Denn dabei handelt es sich allenfalls um Akte ausländischer öffentlicher Gewalt, die mit der Verfassungsbeschwerde nicht angegriffen werden können (vgl. BVerfGE 1, 10 [11]; 58, 1 [27]; 66, 39 [56 f.]).
  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvF 1/90

    Zweitregister

    Auszug aus BVerfG, 02.10.1997 - 1 BvR 1908/97
    Eine Verletzung der Schutzpflicht kann nur festgestellt werden, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen überhaupt nicht getroffen hat oder die getroffenen Maßnahmen entweder gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen, oder erheblich dahinter zurückbleiben (vgl. BVerfGE 56, 54 [81]; 77, 381 [405]; 79, 174 [202]; 85, 191 [212 f.]; 92, 26 [46]).
  • BVerfG, 11.10.1951 - 1 BvR 95/51

    Begriff der "öffentlichen Gewalt" i.S. von § 90 Abs. 1 BVerfGG

  • VG Köln, 27.01.2011 - 13 K 5693/08

    Deutsche Delegierte beim CERN müssen Protonenbeschleuniger nicht stoppen

    Dementsprechend hat auch das Bundesverfassungsgericht betreffend die Teilnahme der Bundesrepublik Deutschland an der Cassini-Mission, in der auch die Verletzung von Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG geltend gemacht worden war, nur einen Einwirkungsanspruch gegenüber der NASA als nationaler Raumfahrtagentur der Vereinigten Staaten abgelehnt, weil dies als Handlung ausländischer öffentlicher Gewalt nicht Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde, vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 2. Oktober 1997 - 1 BvR 1908/97 und 1 BvQ 12/97 -, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1998, 975, und damit der seitens des deutschen Staates im Wege des Einwirkens gegebenenfalls wahrzunehmenden staatlichen Schutzpflicht sein konnte.

    Hingegen hat das Bundesverfassungsgericht die bezeichnete Verfassungsbeschwerde als "jedenfalls" unbegründet angesehen und eine Verletzung der Beschwerdeführer in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, verstanden als Schutzpflicht gegenüber möglichen Gefahren durch die Cassini-Mission, in der Sache mangels Existenz einer die Schutzpflicht auslösenden hinreichenden Gefahrenlage verneint, vgl. BVerfG, a.a.O., NJW 1998, 975 (976).

  • OVG Saarland, 09.11.1998 - 8 M 11/95

    Immissionsrechtliche Genehmigungspflicht für den änderungstechnischen Einbau von

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